Bei Hochzeitstermin ab dem 29.01.2019: Jetzt gelten die EU-Güterrechtsverordnungen
Brandenburg (ots) - Ab dem 29.01.2019 gelten für neu geschlossene Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften mit internationalem Bezug die sog. EU-Güterrechtsverordnungen. Diese Verordnungen regeln, welche Rechtsordnung für das eheliche Güterrecht gilt. Anwendungsbereich: Ehen mit Auslandsbezug Bei Ehen mit Auslandsbezug stellt sich stets die Frage, welchem Recht ...
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