Erfolg für die Friedrich Göbber GmbH: Oberlandesgericht Hamburg bestätigt die Einzigartigkeit des Gestaltungskonzepts von GLÜCK und untersagt unlautere Kopie des Marktführers im Honigsegment
Eystrup (ots) - - Einstweilige Verfügung gegen Nachahmerprodukte aus der Fürsten-Reform Gruppe (u.a. Langnese Honig und Bihophar): "LieBee"-Produkte dürfen in dieser Form nicht mehr verkauft werden Die Friedrich Göbber GmbH, die innerhalb der Göbber Gruppe für das Geschäft der Marke GLÜCK verantwortlich ist, ...