Buchtipp: So sichern Sie im Erbfall den Verbleib in der eigenen Immobilie
Hamburg (ots) - In der eigenen Immobilie wohnen bleiben, auch wenn einer der Ehepartner stirbt: Ein Weg, dies sicherzustellen, ist die Immobilienrente. Die WIR WohnImmobilienRente GmbH erklärt in ihrem neuen Buch, wie das funktioniert. Wenn ein Ehepartner stirbt, geht nach deutschem Recht sein Vermögen nicht auf den anderen Ehepartner über, sondern wird unter allen ...
mehr