Führerschein im Ausland verloren - was tun? / Der ADAC gibt Tipps, wie Betroffene richtig handeln
München (ots) - Verliert ein Urlauber seinen Führerschein im Ausland, muss er das nicht der Botschaft, dem Konsulat oder der örtlichen Polizei melden. Ein Interimsdokument im Sinne eines Führerscheins wird nicht ausgestellt. Der Betroffene kann seinen Ersatzführerschein erst nach Rückkehr aus dem Ausland beantragen und sich dafür an die Führerscheinstelle ...
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