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  • 17.07.2018 – 10:32

    Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

    Das Finanzamt zahlt bei der Geburtstagsfeier in der Firma mit

    München. (ots) - In den meisten Firmen ist es üblich, dass ein Arbeitnehmer anlässlich seines Geburtstags für die Kollegen und Vorgesetzen eine Verpflegung stellt. Ob selbstgebackene Geburtstagstorte, Häppchen oder eine Runde Leberkäs-Semmeln vom Metzger, die Kosten einer dienstlichen Geburtstagsfeier waren lange nicht als Werbungskosten absetzbar, da solche Bewirtungen den gesellschaftlichen Gepflogenheiten ...