BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Google darf staatliches Gesundheitsportal nicht bevorzugen / Verlegerverbände begrüßen gerichtliches Verbot: Entscheidung des LG Münchens wichtiger Schritt zur Sicherung der Pressefreiheit
Berlin (ots) - Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die Entscheidung des Landgerichts (LG) Münchens vom heutigen Tage, die es Google vorläufig untersagt, in seiner quasimonopolistischen Suche das Gesundheitsportal des ...