Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber dürfen PCR-Tests anordnen
Hamburg (ots) - Arbeitgeber dürfen in Zeiten von Corona die Durchführung von PCR-Tests anordnen. Diese Grundsatzentscheidung zum betrieblichen Gesundheitsschutz traf das Bundesarbeitsgericht am 1. Juni 2022. Es gab damit der Bayerischen Staatsoper Recht, die in ihrem Hygienekonzept eine PCR-Testpflicht vorgesehen hatte. Die klagende Flötistin, die die Tests verweigert hatte und daraufhin unbezahlt freigestellt worden ...