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  • 05.11.2018 – 11:00

    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

    Landgericht Ravensburg belebt Widerrufsjoker neu

    Hamburg (ots) - Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 21. September 2018 - 2 O 21/18 - entschieden, dass die Widerrufsinformation eines Immobilien-Darlehensvertrages vom 16.02.2012 nicht ordnungsgemäß ist. Grund: Die dort verklagte Sparkasse habe durch ihre AGB-Regelung in Ziff. 11 die Ausübung des Widerrufsrechts unzulässig erschwert. Durch die unzulässige AGB-Klausel entstehe bei einem Darlehensnehmer der ...