Kaminofentausch mit Weitblick: Ende des Jahres läuft Austauschfrist für alte Holzfeuerungen ab
Leer (ots) - Alte Feuerstätten, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres, also bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Aufgrund der ...
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