Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V.
Geschlechtergerechte Sprache hat eine neue Dimension / Aktuelle Empfehlung des Arbeitskreises Umgangsformen International (AUI)
Hamburg (ots) - Bereits im November 2017 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass es mit Blick auf das Personenstandsrecht die Möglichkeit der Eintragung eines dritten Geschlechts zu geben hat. Die gesetzgebende Instanz hat entschieden, dafür den Begriff "Divers" zu verwenden. Aber wie ...