Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Leitlinien zur Asbesterkundung veröffentlicht / Sich gut auf Sanierung oder Abbruch asbestverdächtiger Gebäude vorbereiten
Dortmund (ots) - Obwohl Asbest seit 1993 in Deutschland verboten ist, können Hausbesitzer, Handwerker und private Heimwerker in älteren Gebäuden immer noch auf asbesthaltige Produkte stoßen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem ...