Vorsicht Nötigung: Lichthupe ist nur selten erlaubt
Wiesbaden (ots) - Wer im Straßenverkehr auf sich aufmerksam machen will, nutzt schon mal die Lichthupe. Doch es ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, das Fernlicht in kurzen Intervallen aufzublenden. Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, in welchen Situationen Autofahrerinnen und Autofahrer das Lichtzeichen nutzen dürfen. In manchen Fällen kann der Gebrauch der Lichthupe sogar als Nötigung gewertet werden, also ...