Baumschnitt nicht als Osterfeuer verbrennen
Wiesbaden (ots) - Vor Ostern noch den eigenen Garten auf Vordermann bringen: Da kommt so mancher Gartenbesitzer auf die Idee, mit den frisch geschnittenen Ästen ein Osterfeuer zu entzünden. Doch es drohen drastische Strafen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Strenge Auflagen, hohe Bußgelder Für ein Osterfeuer ist in der Regel eine Genehmigung notwendig - die Privatpersonen normalerweise meist gar nicht ...