Rheinische Post: Kommentar / Haltungsverbot muss her = Von Christian Schwerdtfeger
Düsseldorf (ots) - Wer in NRW einen großen Hund (ab 40 Zentimeter Höhe) halten möchte, benötigt einen Sachkundenachweis. Diesen muss er den zuständigen Behörden vorlegen. Macht der Halter das nicht, verstößt er gegen das Landeshundegesetz und macht sich strafbar. Das ist vernünftig und richtig so. Wer giftige Skorpione, Spinnen und Schlangen zu Hause hält, ...