Der II. Zivilsenat des BGH hält an seiner Rechtsprechung zur Prospekthaftung im weiteren Sinne mit den längeren Verjährungsfristen fest
Bremen (ots) - Die Sensation beim BGH ist nunmehr eingetreten: Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach die spezialgesetzliche Prospekthaftung gemäß § 13 Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG), §§ 44 ff. Börsengesetz (BörsG) in der bis zum 31. Mai 2012 ...