Erbrecht in der EU: Letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort entscheidend
Köln (ots) - Nach der EU-Erbrechtsverordnung hat das Wohnsitzprinzip das Staatsangehörigkeitsprinzip ersetzt. Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers ist für die Anwendung des Erbrechts entscheidend. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Winter ist nicht jedermanns ...
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