Übergangsregelung für alte Einzelraumfeuerungsanlagen endet am 31. Dezember 2024
Frankfurt am Main (ots) - Stichtag der Zulassung: 21. März 2010. Neuere Geräte sind nicht betroffen. Ende des Jahres läuft die letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) ab. Sie betrifft alte Feuerstätten, die bis zum 21. März 2010 zugelassen wurden. Geräte, die nach diesem Datum installiert wurden, sowie neue Feuerstätten, die jetzt im ...
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