Gemeinsames Sorgerecht: Wer vertritt die Kinder bei Unterhaltsanspruch?
Frankfurt/Berlin (ots) - Auch bei gemeinsamem Sorgerecht kann ein Elternteil die Kinder gegenüber dem anderen Elternteil vertreten - zum Beispiel, wenn Kindesunterhalt beansprucht wird. Das alleinige Vertretungsrecht steht dabei dem betreuenden Elternteil zu, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Lebt das Kind bei der Mutter, kann diese also gegenüber dem Vater ...