Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Kein Steuereinbehalt bei Onlinewerbung - Auffassung des bevh wird von Bund und Ländern geteilt
Berlin (ots) - Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern sind zum Ergebnis gekommen, dass nach geltendem Recht Vergütungen, die für die Platzierung von Onlinewerbung auf Internetseiten ausländischer Plattformbetreiber gezahlt werden, nicht dem Steuerabzug nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG unterfallen. ...
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