Kein Rechtsanspruch auf freie Straßen / Räum- und Streupflicht von Städten gilt nicht überall
München (ots) - Die Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden gilt nicht immer und überall. Daher müssen Autofahrer laut ADAC Geschwindigkeit und Fahrweise unbedingt den Witterungsbedingungen und Straßenverhältnissen anpassen. Außerorts besteht eine Räum- und Streupflicht nur bei besonders gefährdeten und gefährlichen Fahrbahnstellen. Auf Rad- und ...
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