Sturm Herwart: Bahn-Entschädigung auch bei höherer Gewalt
Ismaning (ots) - Sturm Herwart sorgt weiter für erhebliche Beeinträchtigungen im Bahnverkehr. Noch immer sind nicht alle Strecken wieder befahrbar. Wer deshalb mit mindestens einer Stunde Verspätung ans Ziel kommt, erhält im Rahmen der Fahrgastrechte eine Entschädigung. Grund dafür ist ein Urteil, wonach die Bahn auch bei höherer Gewalt haftet. EuGH-Urteil: Fahrgastrechte gelten uneingeschränkt bei höherer Gewalt ...
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