Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V.
Ab 1. Januar 2022 auch für Neurodermitis-Patienten: Vertrag zur besonderen Versorgung der Schuppenflechte wird erweitert
Berlin (ots) - Die Techniker Krankenkasse (TK) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) haben ihren seit April 2019 geltenden bundesweiten Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung von Schuppenflechte-Patientinnen und -Patienten um die Indikation Neurodermitis erweitert. Außerdem ...