Freistellungsentscheidung für die German LNG Terminal GmbH
Brunsbüttel / Hamburg (ots) - Die German LNG Terminal GmbH hat von der deutschen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) die Freistellungsentscheidung von der Tarif- und Netzzugangsregulierung erhalten. Die Entscheidung wurde unter dem Vorbehalt der Prüfung durch die Europäische Kommission erteilt. Die Freistellungsentscheidung bezieht sich antragsgemäß auf die Jahresdurchsatzkapazität von 8 Mrd. m³/a und gilt ...
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