Rolle rückwärts bei PROKON
Köln (ots) - Mögliche Kehrtwende bei Prokon: Das Unternehmen teilt mit, dass ein Insolvenzantrag eventuell gar nicht angenommen werden würde. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wenn nicht mindestens 95 Prozent des Genussrechtekapitals im Unternehmen blieben, drohe noch im Januar die Planinsolvenz, hatte Prokon den Anlegern mit Schreiben vom 10. Januar ...