Neue Coronavirus-Testverordnung des BMG / Zahnärzte nur im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu Testungen ermächtigt
Berlin (ots) - Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Coronavirus-Testverordnung vom 30. November 2020 erneut geändert. Mit der Änderung wurde der Kreis der zur Testung berechtigten Leistungserbringer, wie Arztpraxen und von den kassenärztlichen Vereinigungen betriebene Testzentren, u.a. um ...