Bundesinnung der Hörakustiker KdöR
Bestmögliches Hören: Anspruch auf aufzahlungsfreie Versorgung mit Hörsystemen
Mainz (ots) - Gesetzlich Versicherte haben im Fall einer Schwerhörigkeit den Anspruch auf eine für sie zuzahlungsfreie Versorgung. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro an. Mehrkosten auf individuellen Wunsch für ein Mehr an Komfort, Ästhetik und Bequemlichkeit Moderne Hörsysteme bieten viele Zusatzfunktionen. So lassen sich ...
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