Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
Volkswagen schon wieder zur Rücknahme eines Premiummodells verurteilt - dieses Mal ist es ein Audi Q5
Köln (ots) - In einem neuen Urteil stellte sich das Landgericht Ulm auf die Seite des Fahrers eines Audi Q5 mit 3.0-Litern Hubraum. Er kann sein Fahrzeug an den VW-Konzern zurückgeben und bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. Im Falle des im Oktober 2015 für 52.605 Euro neu ...
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