Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Autobahnen fordern immer mehr Todesopfer Gefährder im Straßenverkehr Lothar Schmalen, Düsseldorf
Bielefeld (ots) - Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss." So lautet ein Satz im Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer ein Smartphone heutzutage auch nur von weitem ...