POL-NMS: 231227-3-pdnms Tipps im Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Neumünster (ots) - Neumünster/Am 28.12.2023 startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Kaufen Sie nur in Deutschland geprüftes Silvesterfeuerwerk (BAM und CE-Kennzeichnung). Die Polizei weist daraufhin, dass Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 (Kleinfeuerwerk wie Böller, Kanonenschläge, Fontänen und Raketen etc.) nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgebrannt ...