POL-RT: Korrektur zur Pressemitteilung vom 30.03.2020/12.38 Uhr
Reutlingen (ots) - In der heutigen Pressemitteilung von 12.38 Uhr zu den Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Überwachung der Einhaltung der Corona-Verordnung war am Beginn des 2. Absatzes eine kleine Ungenauigkeit enthalten. 232 Verstöße bezogen sich nicht auf Gruppen von mehr als drei Personen, sondern auf Gruppen ab drei Personen. Bitte verwenden Sie die ...