Urteilsspruch skurril / Zebrastreifen ist kein Reitstreifen für Zebras
München (ots) - Gilt für den Seitenstreifen an einer Straße ein Parkverbot, ist auch auf einem angrenzenden Grünstreifen das Parken nicht erlaubt. Das stellte das Amtsgericht Schmallenberg fest. Eine Autofahrerin hatte auf einem Grünstreifen geparkt, obwohl dort ein Halteverbotsschild mit dem Zusatzzeichen mit der Aufschrift "auch auf dem Seitenstreifen" ...