Alle Storys
Folgen
Keine Story von Greenpeace e.V. mehr verpassen.

Greenpeace e.V.

Radioaktiver Schutt auf die Müllhalde?
Greenpeace: Umweltminister will unnötig viel Strahlung zulassen

Hamburg (ots)

Radioaktiv verstrahlter Bauschutt vom Abriss alter
Atomanlagen soll auf normalen Mülldeponien endgelagert werden dürfen.
Verstrahltes Altmetall darf eingeschmolzen und zu beliebigen
Produkten weiterverarbeitet werden. Das sehen die neuen Vorschläge
des Bundesumweltministeriums zur Strahlenschutzverordnung vor, die
heute in Bonn im Rahmen einer Anhörung diskutiert werden. Zwar will
das Ministerium einige Grenzwerte für radioaktive Belastung senken,
doch gleichzeitig schafft es der Atomindustrie Schlupflöcher, die den
Strahlenschutz verringern.
"Wenn Umweltminister Trittin diese Vorschläge durchgehen lässt,
wird sich der Strahlenschutz in Deutschland insgesamt
verschlechtern", sagt Susanne Ochse, Atomexpertin bei Greenpeace.
"Radioaktive Stoffe würden unkontrolliert in der Umwelt verteilt.
Trittin verfährt ganz nach dem Motto `Ein bisschen Strahlung hat noch
niemandem geschadet`. Schließlich wird die Strahlenschutzverordnung
überarbeitet, gerade weil man die Gefährlichkeit radioaktiver
Strahlung höher einschätzt als bisher. Alle Grenzwerte müssen deshalb
konsequent abgesenkt werden. Und die geplanten Ausnahmen haben in
einer Verordnung, die die Menschen vor Strahlung schützen soll,
nichts zu suchen."
Die neue Verordnung ist notwendig, da die Internationale
Strahlenschutzkommission bereits 1990 zugeben musste, die
Gefährlichkeit radioaktiver Strahlung jahrelang massiv unterschätzt
zu haben. So ist die Todesquote durch Strahlenkrebs viermal höher als
Wissenschaftler bis dahin annahmen.
Als Folge der neuen Verordnung würden nach heutigen Schätzungen
allein in Deutschland insgesamt rund 500.000 Tonnen leicht
radioaktiver Atommüll auf Mülldeponien landen oder weiterverwendet
werden, statt in ein Endlager gebracht zu werden. Der
Strahlenschutz-Grenzwert für die Freigabe dieses Atommülls ist so
unpräzise formuliert, dass seine Einhaltung nicht überprüfbar ist.
Außerdem soll die erlaubte Strahlendosis für Beschäftigte in
Atomanlagen in Zukunft bei nicht näher bestimmten "außergewöhnlichen
Umständen" um das Fünffache überschritten werden dürfen. Bis jetzt
war eine solche Ausnahme nur in zwingenden Notfällen erlaubt, z. B.
um andere Menschen aus Gefahr zu retten. Ähnlich große
Überschreitungen der Grenzwerte sollen auch für Jugendliche in der
Ausbildung toleriert werden.
Gleicher Strahlenschutz in Ost- und Westdeutschland lässt
ebenfalls weiter auf sich warten. Für die Sanierung der ostdeutschen
Uran-Abbaugebiete soll die neue Strahlenschutzverordnung nicht
gelten. Hier gilt weiter das alte DDR-Recht mit seinen weniger
strengen Grenzwerten.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Susanne Ochse in Bonn,
Tel. 0171-8780-821, oder Veit Bürger, Tel. 040-30618-303. 
Internet: www.greenpeace.de

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Greenpeace e.V.
Weitere Storys: Greenpeace e.V.