Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
LKA-SH: Zeugenaufruf nach einer Serie von Explosionsgeräuschen in Pinneberg
Kiel (ots)
Explosionsartige Knallgeräusche lassen seit dem Frühjahr regelmäßig Bewohner im Stadtgebiet Pinnebergs aus dem Schlaf schrecken und nicht mehr zur Ruhe kommen. Die Sprengstoffermittler des Landeskriminalamtes fahnden gemeinsam mit der Polizei in Pinneberg gezielt nach dem Verursacher und bitten die Bevölkerung um Hinweise.
Besonders aus den Bereichen Quellental, im Umfeld der Mühlenau und zuletzt in Fahlt meldeten besorgte Bürger diese teilweise ohrenbetäubenden Knallgeräusche, die sich zumeist am Wochenende in den Nacht- und frühen Morgenstunden ereigneten.
An drei Fundorten konnten scharfkantige Metallsplitter sichergestellt werden, die darauf schließen lassen, dass es sich um Reste selbst hergestellter Sprengkörper handelt. Die kriminaltechnische Untersuchung dauert derzeit noch an.
Wir fragen: - Wer hat verdächtige Personen beobachtet, die sich im kritischen Tatzeitraum kurz vor oder nach einer Explosion im Bereich aufgehalten haben? - Wer kennt Personen, die mit selbstgebauten Sprengkörpern experimentieren? - Wem sind Sprengkörperreste oder unerklärbare Beschädigungen aufgefallen?
Zur Aufklärung der Serie dieser Explosionsgeräusche sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie Beobachtungen gemacht haben oder zukünftig machen bitten wir Sie, sich mit dem Landeskriminalamt Schleswig-Holstein unter Telefon 0431 160-61111, mit der Polizei in Pinneberg unter Telefon 04101 2020 oder über den Polizeiruf 110 in Verbindung zu setzen.
Auch wenn die genaue Ursache der explosionsartigen Geräusche derzeit nicht bekannt ist, sprechen sowohl die Lautstärke als auch die vorgefundenen Metallsplitter für umgesetzte illegale Pyrotechnik.
Wir warnen daher ausdrücklich vor den Gefahren selbst hergestellter Sprengkörper und nicht erlaubter pyrotechnischer Gegenstände. Die Gefahr, die für den Täter selbst oder für unbeteiligte Dritte entsteht, sollte nicht unterschätzt werden. Neben einem unkalkulierbaren Zünd- und Abbrandverhalten ist insbesondere die Sprengwirkung solcher Sprengkörper mit der einer Handgranate vergleichbar. Gerade herumfliegende Metallsplitter können schwerste lebensgefährliche und auch tödliche Verletzungen hervorrufen.
Neben den zum Teil ganz erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen einer Vielzahl der Schlafenden, die nächtens unsanft aus dem Schlaf gerissen werden, führt der Verursacher rein strafrechtlich betrachtet eine Sprengstoffexplosion herbei, die mit einer hohen Freiheitsstrafe ab einem Jahr geahndet wird.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Stefan Jung
Telefon: 0431/160-4050
E-Mail: Presse.Kiel.LKA@Polizei.LandSH.de
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