POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion Hildesheim Zeitgleiche Durchsuchungsaktion bei tatverdächtigen Jugendlichen wegen Gewaltstraftaten
Hildesheim (ots)
( gno / clk.) Am Freitag, 05.03.2010, in den frühen Morgenstunden, führte die Polizei Hildesheim zeitgleiche Durchsuchungen in drei Wohnungen in der Innenstadt durch. Es wurden Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hildesheim vollstreckt, die die Staatsanwaltschaft Hildesheim in Ermittlungsverfahren wegen Raubes und versuchten Totschlags, begangen zwischen September 2009 und Februar 2010, beantragt hatte. Gesucht wurde nach Beweismittel, die für die Verfahren sichergestellt werden sollten. Die Maßnahmen richteten sich gegen drei Jugendliche mit Migrationshintergrund, 17,17 und 16 Jahre alt.
Den Jugendlichen wird vorgeworfen, am 5.9.2009, 01:00 Uhr, im Hildesheimer Hauptbahnhof mit einem Jugendlichen in Streit geraten zu sein. Dabei traten die Tatverdächtigen immer wieder gegen Kopf und Körper ihres am Boden liegenden Opfers. Erst als Beamte der Bundespolizei sich näherten, ließen man vom Geschädigten ab und flüchtete. Hier wird seitens der Hildesheimer Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes ermittelt.
Weiterhin stehen die Jugendlichen im dringenden Verdacht, am 28.01.2010, 17:00 Uhr, ein Schmuckgeschäft in Hildesheim, Marktstraße, überfallen und ihr 47-jähriges Opfer brutal niedergeschlagen zu haben. Danach raubte man Schmuckgegenstände und flüchtete. ( Hies. Mündliche Presseauskunft vom 28.1.2010. )
Am 2.2.2010, 13:50 Uhr, raubte man in der Steuerwalder Straße einem 47-Jährigen Mann die Geldbörse, darin ein wenig Bargeld.
Weil die Jugendlichen schon wegen Widerstandshandlungen gegen polizeiliche Maßnahmen bekannt waren und polizeiliches Einschreiten zurückliegend schon durch das familiäre Umfeld der Jugendlichen bereits erheblich gestört worden war, kamen speziell ausgebildete Beamte der Bereitschaftspolizei Hannover zum Einsatz, die die Wohnräume zunächst sicherten. Die Durchsuchungen führten zur Sicherstellung potentieller Beweismittel.
Die Befürchtungen der Polizei, dass mit aggressiver Gegenwehr zu rechnen war, bestätigten sich auch sehr schnell. In einer der Wohnungen wurde erheblich Widerstand geleistet. Familienangehörige stemmten sich von innen gegen die Wohnungstür. Die Polizei musste die Tür gewaltsam öffnen. Dabei stach das 42jährige Familienoberhaupt mit einem Küchenmesser in die Hand eines 24jährigen Polizeikommissars, der glücklicherweise Einsatzhandschuhe trug und nur leicht verletzt wurde. In der Wohnung wurden in sämtlichen Räumen offenkundig griffbereit gelegte Messer gefunden, mit denen sich der 42-jährige und dessen Ehefrau u.a. auch oberflächlich selbst verletzten. Vorsorglich fand ein Rettungswageneinsatz statt. Den vordringenden Beamten stellte sich der Mann mit drohend erhobenem Messer gegenüber. Dennoch konnte er durch die Polizei überwältigt werden. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Polizeibeamte eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.
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