POL-NOM: Wilde Verfolgungsfahrt (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Straßenverkehr, Verstoß Pflichtvers-, Kraftfahrzeugsteuergesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)
Einbeck (ots)
-hin- Am frühen Morgen des 2. Weihnachtsfeiertages teilt ein Zeuge der hiesigen Dienststelle telefonisch mit, dass auf dem Einbecker Möncheplatz ein dunkler Audi mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei, wobei sich am PKW Kurzzeitkennzeichen befanden, die seit September nicht mehr gültig waren. Das Fahrzeug wird nunmehr mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf der Grimsehlstraße in Richtung Ortsausgang gefahren. Eine Funkstreifenbesatzung des hiesigen Kommissariats nahm sofort die Verfolgung auf. Der Zeuge, der sich weiterhin hinter dem Fahrzeug befand, teilte noch mit, dass das Fahrzeug weiter mit stark überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Salzderhelden fährt. Die Funkstreifenbesatzung befuhr daraufhin die B3 in Richtung Northeim und konnte in Northeim an der Einmündung B 3/L 572 die direkte Verfolgung des PKW aufnehmen. Dieser fuhr Innerorts mit fast 120km/h weiter auf der B3. Den neuen Kreisel verliess er in Richtung Innenstadt auf der B 3. Den folgernden zweiten Kreisel durchfuhr er vollständig, so dass er wieder in Richtung Einbeck fuhr. Kurz vor dem Ortsausgang bog er nach links in die L 572 in Richtung Hollenstedt ab. Obwohl der Funkstreifenwagen über 140km/h fuhr, entfernte sich der PKW weiter. Kurz vor der Leinebrücke wurde das Licht am PKW ausgeschaltet, so dass die Funkstreifenbesatzung den Sichtkontakt verlor. Die Funkstreifenbesatzung bog nach rechts in die L 572 Fahrtrichtung Einbeck ab, der zweite mittlerweile eingetroffene Funkstreifenwagen der PI Northeim fuhr geradeaus in die Ortschaft Hollenstedt. Da auf der L 572 kein PKW gesichtet wurde, bog die Funkstreifenbesatzung an der nächsten Einmündung ebenfalls in die Ortschaft Hollenstedt ab. Hier kam ihr der PKW entgegen. Da der Funkstreifenwagen mittig auf der Straße fuhr, stoppte der Fahrer den PKW und fuhr rückwärts in den Ort zurück. Hierbei fuhr er rückwärts auf einen Hof, so dass die Flucht hier abrupt endete, da der weitere Fluchtweg durch den Funkstreifenwagen versperrt war. Der Fahrer des PKW, ein 25-jähriger Einwohner eines Einbecker Ortsteils, stand erheblich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke, so dass ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Da er nicht im Besitz eines Führerscheins ist und zudem der PKW nicht zugelassen oder versteuert ist, erwartet ihn nunmehr ein erhebliches Strafverfahren. Der Beifahrer des PKW, ein 29-jähriger Bremer, widersetzte sich der Personlienfeststellung und leistet Widerstand, so dass Zangsmassnahmen eingesetzt werden mussten. Daher wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet und da er auch stark unter Alkoholeinfluss stand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen.
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