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BKA: SPIEGEL ONLINE - Bericht vom 28. Februar 2014 - das BKA stellt klar:

Wiesbaden (ots)

SPIEGEL ONLINE berichtet heute, 28.02.2014, unter der Überschrift "Auch BKA-Spitzenbeamter stand auf der Kinderporno-Kundenliste", dass gegen einen Mitarbeiter des BKA wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material ermittelt wurde. BKA-Präsident Jörg Ziercke habe nach Erlass eines Strafbefehls gegen den Beamten noch ein Jahr mit dessen "Rauswurf" gewartet. Außerdem führt SPIEGEL ONLINE aus, dass sich der BKA-Beamte auf derselben Kundenliste eines Anbieters von Kinderpornografie befunden habe wie der ehemalige Bundestagsabgeordnete Edathy. Dessen Name sei im BKA nicht aufgefallen, der des BKA-Mitarbeiters sehr wohl.

Hierzu stellt das BKA fest:

In der SPIEGEL ONLINE - Berichterstattung wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass der BKA-Beamte noch ein Jahr nach Rechtskraft eines Strafbefehls seinen Dienst ausgeübt habe. Richtig ist, dass der Beamte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr dienstlich tätig war. Weitere Ausführungen sind aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Zur Feststellung des BKA-Beamten auf der Kundenliste ist Folgendes klarzustellen:

Bei einer Grobsichtung der von kanadischen Behörden übergebenen Festplatte mit ca. 800 Kundennamen fiel einer BKA-Mitarbeiterin am 10. Januar 2012 der Name des ihr persönlich bekannten und als Kunde geführten Beamten auf. Mit dieser vorbereitenden Grobsichtung der Festplatte wurde die Grundlage für die im Juli 2012 begonnene zielgerichtete kriminalistische Analyse und Bewertung des Verdachtsmaterials geschaffen.

Dass der Name Edathy der BKA-Mitarbeiterin nicht auffiel, ist plausibel: Die Einsetzung des Bundestagsuntersuchungsausschusses mit dem Vorsitzenden Edathy erfolgte erst am 26. Januar 2012, also gut 2 Wochen nach der Grobsichtung der Festplatte am 10. Januar 2012. Edathy stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht derart im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
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