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Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: (329/2011) Auseinandersetzung in der Roten Straße - Polizeibeamte von Angehörigen der linken Szene angegriffen, drei Einsatzkräfte aus Oldenburg verletzt

Göttingen (ots)

Göttingen, Rote Straße

Sonntag, 22. Mai 2011, gegen 14.30 Uhr

GÖTTINGEN (jk) - Im Zusammenhang mit NPD-Landesparteitag in Northeim (siehe Pressemitteilung der Polizei Northeim vom 22.05.11) ist es am Sonntagnachmittag (22.05.11) gegen 14.30 Uhr in der Roten Straße in Göttingen zu gewalttätigen Ausschreitungen mit der Polizei gekommen. Dabei wurden drei Beamte aus Oldenburg verletzt.

Rund 140 Angehörige verschiedener linksorientierter Gruppierungen waren zuvor mit dem Zug von der Gegenveranstaltung zum NPD-Parteitag aus Northeim nach Göttingen zurück gekehrt. Nach Verlassen des Bahnhofes meldete ein Mann aus der Gruppe bei der Einsatzleitung der Polizei eine Spontandemonstration an. Die anschließende Marschroute sollte sich über die Goetheallee, die Weender Straße und den Markt bis zum dortigen "Gänseliesel" erstrecken. Mit Erreichen der Prinzenstraße wuchs die Teilnehmerzahl auf ca. 250 Personen an.

Auf der Weender Straße spalteten sich plötzlich rund 80 Versammlungsteilnehmer vom eigentlichen Aufzug ab und liefen in die Barfüßer Straße hinein. An der Ecke Burgstraße/Rote Straße traf die Gruppe kurz danach auf weitere Einsatzkräfte, die ihnen aus Richtung Jüdenstraße entgegen kamen.

Die Angehörigen der linken Szene griffen die Beamten unvermittelt mit Fußtritten und Faustschlägen sowie Schlägen mit Transparentstangen und Fahnenstangen auf die getragenen Einsatzhelme an. Bei den Übergriffen wurden drei Polizisten aus Oldenburg leicht verletzt.

Wegen des Nichteinhaltens von Auflagen nach dem Versammlungsgesetz und den erfolgten gewalttätigen Übergriffen erklärte der Einsatzleiter der Polizei die Versammlung daraufhin für aufgelöst.

Die Demonstranten entfernten sich daraufhin eilig in Kleingruppen und verschwanden in der Innenstadt.

Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Die diesbezüglichen Ermittlungen dauern an.

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