POL-REK: Enkeltrick gescheitert - Hürth
Hürth (ots)
Am Mittwochvormittag (09. Februar) stellte sich eine Anruferin als Nichte vor, die dringend 20.000 Euro für den Kauf eines Hauses bräuchte. Ein netter Versuch, denn das ältere Ehepaar war auf Zack.
Durch geschicktes Fragen hatte die Anruferin den tatsächlichen Namen der Nichte des Ehepaars herausbekommen. Der 83-jährigen Frau gegenüber schilderte sie am Telefon, dass sie das Geld unbedingt und sofort für den Kauf eines Hauses in Köln haben müsste. Sonst würde der Kauf scheitern. Die Frau antwortete, dass sie das mit ihrem Mann besprechen müsse und reichte den Telefonhörer an ihren 82-jährigen Mann weiter. Der erkannte sofort, dass die Stimme der Anruferin nicht die der Nichte war. Nachdem er der Anruferin dies gesagt hatte, legte er auf und rief gleich anschließend die echte Nichte in Spanien an. Die bestätigte ihm, dass sie weder angerufen habe noch in Köln ein Haus kaufen wolle. Das Ehepaar informierte anschließend sofort die Polizei.
Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats 21 dauern an.
Die Masche des Enkeltricks:
Die Täter rufen bei ihren Opfern an und geben sich häufig als Verwandter aus. Durch geschicktes Ausfragen erfahren sie Vieles über die Familie des Opfers, so auch den Namen des "Enkels" oder "Neffen", mit dem sie sich im weiteren Verlauf des Telefonats ausgeben. Dann schildern sie, sich in einer Notsituation zu befinden, in der sie sofort dringend einen großen Geldbetrag benötigen und drängen ihr Opfer, ihnen das Geld zu besorgen. Wenn der ältere Mensch sich darauf einlässt, erscheint, weil der vermeintliche Enkel natürlich verhindert ist, ein Freund oder Bekannter des angeblichen Enkels und holt das Geld ab. Beim nächsten Gespräch mit dem echten Enkel fliegt der Betrug auf. Häufig genieren sich die Opfer, auf einen so schmutzigen Betrug hereingefallen zu sein und offenbaren sich niemandem. Die Polizei vermutet, dass aus diesem Grund die Dunkelziffer gerade bei den Straftaten, wo es zu einem Schaden kommt, sehr hoch ist.
Vorbeugehinweise:
Ganz wichtig ist es immer festzustellen, ob es sich bei dem Anrufer tatsächlich um denjenigen handelt, der er vorgibt zu sein!
Sprechen Sie den Anrufer nicht mit einem Namen an. Fragen Sie immer nach dem Namen des Anrufers.
Erzählen Sie dem Anrufer nichts über ihr privates Umfeld.
Stellen Sie dem Anrufer Fragen, die nur durch die echte Person beantwortet werden können.
Rufen Sie denjenigen, der der Anrufer vorgibt zu sein, unter einer Ihnen bekannten Telefonnummer zurück, um sicher zu gehen, dass es sich tatsächlich um den Verwandten oder Bekannten handelt, der angerufen hat.
Gehen Sie nicht auf die Forderung des Anrufers ein.
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
Sagen Sie auf keinen Fall, dass Sie Wertsachen zu Hause haben.
Informieren Sie eine Vertrauensperson.
Übergeben Sie nie Geld an einen Unbekannten.
Lassen Sie keine fremde Person in Ihr Haus oder Ihre Wohnung.
Informieren Sie die Polizei.
Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
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