POL-REK: Gefährliche Straßenässe - Hürth
Hürth (ots)
Besonders Straßen im Bereich von Industriegeländen mit "Feuchtigkeitsausstoß" sind tückisch.
Das bekam am Mittwochmorgen (16. November), 10:15 Uhr, ein 50-jähriger Kradfahrer zu spüren. Auf der Zufahrt zum Chemiepark Knappsack an der Industriestraße rutschte er mit seinem Motorrad auf einer feuchten Stelle weg und stürzte. Er wurde verletzt und musste in eine Klinik zur stationären Behandlung eingeliefert werden.
Präventionshinweise:
Im Winter auf den Straßen im Rhein-Erft-Kreis Die Polizei rät zur Vorsorge
November, Dezember und Januar zählen regelmäßig zu den unfallträchtigsten Monaten im Kalenderjahr. Dies kommt nicht von ungefähr. Dunkelheit, Glatteis, nasse und rutschige Fahrbahnen und Nebel sorgen für schwierige Verhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer.
Wer dann nicht seine Geschwindigkeit anpasst und gerüstet ist, bezahlt dies häufig mit einem Unfall. Deshalb heißt es aufmerksam sein und vorsorgen.
Die Polizei empfiehlt:
Zum Fahrverhalten/zur Sensibilität: Rechnen Sie mit Glatteis bei Temperaturen unter plus vier Grad Celsius (an besonderen Örtlichkeiten tritt Frost schneller auf: auf Brücken, unter Unterführungen, am Rand von Waldschneisen, dort, wo Wind über die Fahrbahn geleitet wird, im freien Feld) passen Sie Ihre Geschwindigkeit an, insbesondere bei Nebel heißt es runter vom Gas fahren Sie vorausschauend und beobachten Sie besonders die Fahrbahnoberfläche überprüfen Sie gegebenenfalls die Fahrbahn durch vorsichtiges Probebremsen
Zur Fahrzeugausrüstung: machen Sie Ihr Fahrzeug winterfest fahren Sie mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen, dies bringt ein deutliches Sicherheitsplus auf den glatten Straßen achten Sie auf eine vollständige, gut funktionierende Beleuchtung
Und für Fußgänger gilt: Helle Kleidung tragen, damit man früh erkannt wird. Personen mit dunkler Kleidung sind auf rund 25 Meter Entfernung erkennbar. Helle Kleidung verbessert die Erkennbarkeit auf etwa 90 Meter. Die Polizei empfiehlt für Kinder Reflektoren an Schulranzen und Kleidung. Damit verbessert sich die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer noch einmal deutlich auf rund 150 Meter.
Eltern müssen auch auf ihre Kinder achten!
Übrigens, nach der gängigen Rechtsprechung besteht kein genereller Anspruch auf stets gestreute Landstraßen! Die Straßenmeistereien haben zwar vorgesorgt, aber nicht immer gelingt es, die über 600 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Rhein-Erft-Kreis schnee- und eisfrei zu halten.
Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
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