POL-BM: Brühl Straftat lag nicht vor
Erftkreis (ots)
Der 12-jährige Junge, der am 4.10.2002 Brandverletzungen im Gesicht erlitt und angegeben hatte, Opfer einer Strafttat geworden zu sein (siehe PB vom 9.10.), hat sich die Verletzungen versehentlich selbst zugefügt. Bei einer Anhörung des Kindes verwickelte sich der 12-Jährige in Widersprüche und erzählte schließlich den wahren Sachverhalt. Am Freitagnachmittag der vergangenen Woche hatte er sich an der Otto- Wels-Straße auf einem Trampelpfad nahe dem Park von Schloß Augustusburg aufgehalten. Er führte eine mit Benzin gefüllte Plastikflasche mit, die er gegen 16.15 Uhr an einen Baum stellte. In knieender Haltung hantierte er dann mit einem Feuerzeug an dem offenen Behältnis. Es entzündete sich der Flascheninhalt, wobei die dabei entstandene Stichflamme die Brandverletzungen verursachte.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
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