POL-REK: 180525-3: Falsche Gewinnspielversprechen - Brühl/Wesseling
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Am Mittwoch (23. Mai) haben Betrüger zwei Bürger telefonisch kontaktiert und ihnen vermeintliche Geldgewinne versprochen. Die Angerufenen wurden skeptisch und informierten die Polizei.
Gegen 09:00 Uhr rief eine unbekannte Person einen 77-jährigen Mann aus Brühl an. Die Person behauptete, dass der Mann einen sechsstelligen Betrag bei einem Preisausschreiben gewonnen hätte. Um den Gewinn zu erhalten, müsste er jedoch zuerst einen vierstelligen Geldbetrag auf ein Konto überweisen. In Folge eines weiteren Telefonats mit der unbekannten Person wurde der Geschädigte misstrauisch und verständigte die Polizei. In Wesseling rief am selben Tag gegen 14:00 Uhr eine unbekannte Person eine 75-jährige Frau an und berichtete ebenfalls von einem Geldgewinn. Auch in diesem Fall sollte die Geschädigte zunächst eine Eigenleistung entrichten und für eine knapp vierstellige Summe Gutscheine erwerben. Die Frau glaubte dem Anrufer nicht und rief die Polizei.
Die Polizei rät: Seien Sie vorsichtig bei Gewinnversprechen - insbesondere, wenn die Übergabe an Bedingungen geknüpft ist, zum Beispiel an das Zahlen einer Geldsumme, an den Besuch einer Veranstaltung oder an den Anruf einer kostenpflichtigen Hotline. Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches! Nehmen Sie nur Gewinne an, wenn Sie auch bewusst an einem Gewinnspiel - und zwar bei einem seriösen Unternehmen - teilgenommen haben. Ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals an eine Bedingung knüpfen, zum Beispiel das Zahlen einer Gebühr oder das Erwerben eines Gutscheins. Weitere Präventionstipps zum Thema "Gewinnversprechen" finden Sie im Internet unter: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen.html (nh)
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