POL-REK: 240314-2: Kostenlose Wiegeaktion für Wohnwagen und Wohnmobile
Erftstadt (ots)
Verkehrsunfallpräventive Aktion der Polizei Rhein-Erft-Kreis
Für viele Bürgerinnen und Bürger startet mit dem Frühling gleichzeitig auch die Wohnwagenzeit. Pünktlich zum kalendarischen Frühlingsanfang am 20. März verwiegen die Verkehrsexperten der Polizei Rhein-Erft-Kreis kostenfrei Wohnwagen und -mobile. "Die falsche Ladung von Wohnwagen oder -mobilen ist immer wieder Ursache für teils tragische Unfälle im Straßenverkehr. Damit alle Camper sicher an ihrem Urlaubsziel ankommen, bieten wir diesen kostenlosen Service an", erklärt Polizeioberrat Christian Rössler, Leiter der Direktion Verkehr.
Beamte des Verkehrsdienstes führen die Wiegeaktion am 20. März von 14 bis 18 Uhr auf dem Pendlerparkplatz an der Bonner Straße und der Bundesstraße (B) 265 in Erftstadt-Lechenich durch. Bei der Aktion stehen Prävention und Beratung im Vordergrund - es findet keine Kontrolle mit Ahndung möglicher Ordnungswidrigkeiten statt. Die Polizei bittet Interessierte darum, ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Zugfahrzeugs sowie des Anhängers beziehungsweise des Wohnmobils mitzubringen. Eine vorherige Anmeldung zu der Aktion ist nicht nötig.
Warum sollten Camper das Gewicht ihres Wohnwagens kennen? Das Gesamtgewicht des Fahrzeugs entscheidet, welche Fahrerlaubnis der Fahrzeugfahrer benötigt. Je nach zulässiger Gesamtmasse kann ein Führerschein der Klasse B ausreichen. Eventuell kann aber auch ein Führerschein der Klasse B96 oder sogar BE erforderlich sein. Zudem gibt es eine maximal zulässige Zuladung für Wohnwagen und Wohnmobile. Darüber hinaus verlängert sich der Bremsweg erheblich, wenn man mit einem überladenen Fahrzeug fährt.
Zusätzlich dazu berät unser Verkehrsdienst zum technischen Zustand der Fahrzeuge, Sicherung von Gasflaschen und überprüft die Anhängevorrichtung der Anhänger. Unsere Verkehrssicherheitsberater geben außerdem hilfreiche Tipps zur Ladungssicherung, der Planung von Pausen sowie möglichen Ablenkungsfaktoren und der Bildung einer Rettungsgasse im Reiseverkehr. (jus)
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