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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 250417-3: Zeugensuche nach Betrug

Bergheim (ots)

Täter brachten Frau zur Geldübergabe

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet derzeit nach einer 30-jährigen, schlanken und etwa 165 Zentimeter großen Frau mit kurzen Haaren, die am frühen Mittwochnachmittag (16. April) Komplizin bei einer dreisten Betrugsmasche in Bergheim gewesen sein soll. Die Geschädigte übergab der Frau, die eine Wollkappe oder Wollmütze getragen haben soll, Geld und Wertgegenstände. Die Ermittler des Kriminalkommissariats 12 nehmen Hinweise unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Ersten Erkenntnissen zufolge riefen die Betrüger gegen 12.30 Uhr bei der Geschädigten an. Am anderen Ende sei eine weinende Frau zu hören gewesen. Kurz darauf habe ein Mann das Telefonat übernommen, der sich als Polizist ausgab. Der vermeintliche Beamte gab an, dass eine Angehörige an einem schweren Verkehrsunfall beteiligt gewesen sei soll und nun eine Kaution gezahlt werden müsse. Mit dieser dreisten Lüge veranlassten die Täter die Dame dazu, Bargeld und Wertgegenstände im Bereich der Büsdorfer Straße an eine Komplizin der Betrüger zu übergeben. Danach rief die Geschädigte eine Angehörige an. Im Gespräch sei ihr der Betrug aufgefallen. Die Dame erstattete Anzeige bei der Polizei.

Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus. Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Bleiben Sie skeptisch und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus.

Informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer '110' über derartige Vorfälle. Das sollten Sie auch in dem Fall tun, wenn Sie einen Betrugsversuch selbst unterbunden haben oder verdächtigen Person den Zutritt verwehrt haben. Die Polizei ist dann in der Lage nach Verdächtigen zu fahnden und auch andere Menschen zu schützen.

Weitere Hinweise zum Thema geben Ihnen gerne auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kriminalprävention unter der Rufnummer 02233 52 -4848 (sc)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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