POL-BM: Tipps zur Urlaubszeit Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
"Urlaubszeit ist Einbruchszeit?"
Nein, denn Einbrecher haben immer Saison. Statistisch gesehen entwickeln diese Straftäter während der "schönsten Jahreszeit" keine größeren Aktivitäten.
Viele Haus- und Wohnungsbesitzer können dennoch die Gefahr, Opfer eines Einbruchs gerade während der Ferienzeit zu werden, minimieren.
Hierzu folgende Tipps:
Bitten Sie Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn oder sonstige Personen Ihres Vertrauens, sich während Ihrer Abwesenheit um Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu kümmern (z.B. zur Kontrolle von Wasser-, Sturm- und Einbruchschäden). Hinterlassen Sie den Hausbetreuern Ihre Urlaubsanschrift und ggf. die Telefonnummer, damit Sie im Schadensfall sofort verständigt werden können.
Informieren Sie über den Anrufbeantworter nicht jeden über Ihre Abwesenheit ! Sprechen Sie neutrale Info-Texte auf das Band (z.B. ...wir wollen z.Zt. nicht gestört werden, versuchen Sie es später noch einmal...o.ä.)
Falls Sie keinen Postnachsendeantrag gestellt haben, sollte der Briefkasten täglich geleert werden.
Rollläden zur Straßenseite am Tag hochziehen, am Abend herablassen; das täuscht Anwesenheit vor. An der Gebäuderückseite können sie als zusätzliche Sicherung immer unten bleiben. Im Innern der Wohnung Lampen und Radio mit Zeitschaltuhren koppeln. Ein Auto in der Hof- oder Garageneinfahrt täuscht gleichzeitig vor, dass das Haus bewohnt und der Besitzer anwesend ist. Alle Fenster und Türen sollten fest verschlossen werden. Die gilt auch für Kellertüren und Kellerfenster. Fenster und Terrassen- / Balkontüren nicht in Kippstellung belassen.
Leitern, Gartengeräte und Werkzeuge, die zum Einbrechen benutzt werden könnten, sollten eingeschlossen werden. Das gleiche gilt für Mülltonnen und Terrassenmöbel, die Einbrechern vielfach als Steig- oder Kletterhilfe dienen.
Wertsachen sollten Sie auflisten und in einem Bankschließfach deponieren. Kennzeichnen oder fotografieren Sie auch die Wertsachen und Sportgeräte, die Sie mit in den Urlaub nehmen. So können sie nach einem Diebstahl schneller gefunden werden. Zudem können Sie besser den Eigentumsnachweis -auch gegenüber der Versicherung- führen.
Nutzen Sie die Fahrradcodierungen bei Ihrem Händler oder den örtlichen Polizeidienststellen. Codiertermine der Polizei werden regelmäßig in den örtlichen Medien veröffentlicht. Ihre persönliche Individualnummer können Sie auch auf anderen Gegenständen aufbringen.
Lassen Sie sich bei Ihrem zuständigen Kommissariat Vorbeugung über technische Möglichkeiten zum Absichern Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung beraten. Denken Sie daran, dass ein Handwerker eine entsprechende Zeit zum Einbau der Sicherungen benötigt.
Hinweis auf den Sperr-Notruf 116 116
Als erstes Land führt Deutschland ab Juli 2005 eine neue einheitliche Notrufnummer 116 116 zum Sperren von Medien wie z.B. Kredit- und EC Karten, Handys, digitalen Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiterausweisen, Kundenkarten oder sensiblen Onlineberechnungen des Internets ein. Für den Verbraucher bedeutet dieses weltweit neue Sicherheitssystem einen deutlich besseren Schutz in Notfällen. Der Sperr-Notruf 116 116 gilt für Kunden mit Karten und Medien, deren Herausgeber sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Kunden können den Herausgeber ihrer Medien fragen, ob diese sich dem Sperr-Notruf bereits angeschlossen haben oder anschließen werden.
Im Notfall ist die Sperrvermittlung täglich 24 Stunden über einen gebührenfreien Anruf unter der Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland ist der Sperr-Notruf über 0049 116 116 gebührenpflichtig erreichbar. Zur 100-prozentigen Erreichbarkeit kann in der Anfangsphase der Notruf auch über die Berliner Rufnummer 0049 30 4050 4050 erreicht werden. Eingehende Anrufe bei der Sperrvermittlung werden direkt mit den jeweils zuständigen Herausgebern der verschiedenen Medien verbunden. Eine vorherige Anmeldung bzw. Registriering des Verbrauchers beim Sperr-Notruf 116 116 ist nicht erforderlich.
Mitarbeiter der Sperr-Notrufs und nicht Sprachcomputer helfen Ihnen. In einem persönlichen Gespräch ermittelt ein Call-Center-Mitarbeiter zusammen mit dem Anrufer den jeweils zuständigen Herausgeber des zur sperrenden Mediums. Nach Abschluss des persönlichen Gesprächs wird der Anrufer nacheinander automatisiert mit den jeweils zuständigen Herausgebern verbunden, die dann die Sperrung durchführen. (Quelle: www.sperr-ev.de)
Rückfragen bitte an:
Polizeipressestelle Bergheim
Dezernat VL2/ Medienkontakte VL21
Chrobok
Telefon: 02233/ 52-4211
Fax: 02233/ 52-4209
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