POL-OS: Landkreis Osnabrück - Warnung vor dubiosen Teppichwäschern
Landkreis Osnabrück (ots)
Die Polizei nimmt einen Sachverhalt aus Melle zum Anlass, um vor dubiosen Teppichwäschern zu warnen. In Melle laufen Ermittlungen wegen Leistungsbetruges und des Verdachts des Wuchers. Eine Teppichreinigung hatte über Flyer in einer Postwurfsendung Werbung gemacht. Eine ältere Dame aus Melle hatte auf den Flyer reagiert und den Betreibern mehrere zu reinigende Teppiche gezeigt. Die Männer unterbreiteten der Dame ein Angebot zur Teppichwäsche und äußerten, dass die Teppiche auch repariert werden müssten, das beinhalte Fransen, Kettelung und Ledereinfassung. Der Vertrag wurde auf einem DINA-5 -Zettel geschlossen (ohne Angaben zur Mehrwertsteuer) und die Teppichreiniger verlangten eine Anzahlung i.H.v. 500 Euro. Die Summe von 16.300 Euro sollte nach Erhalt der gereinigten Teppiche
- etwa 14 Tage später - in bar übergeben werden.
Zwischenzeitlich wurde jedoch die Polizei eingeschaltet, die nun i.S. Leistungsbetrug und Wucher ermitteln, denn die Reinigung dürfte nach herkömmlichen Preislisten um die 900 Euro kosten. Die Beamten raten zur Vorsicht bei solchen "Geschäften". Vor allem von älteren Menschen verlangen die Teppichwäscher häufig Vorkasse. Quittungen und Belege über die Art, den Zeitablauf und den Umfang der beauftragten Leistung, geben sie in der Regel nicht heraus. Viele Kunden, die eine Zahlung per Vorkasse verweigern, werden später erpresst: Wenn sie nicht die überhöhte Rechnung zahlen, bekommen sie den Teppich nicht zurück. Tipps der Polizei
- Fertigen Sie ein Foto des Teppichs und messen Sie dessen Größe. - Informieren Sie sich bei verschiedenen Firmen über die Höhe der
Teppichreinigung.
- Leisten Sie keine Vorauszahlungen und vereinbaren Sie einen
schriftlichen Vertrag.
- Wenn möglich, machen Sie zur Sicherheit ein Foto von Ihrem teuren
Teppich
- Fahren Sie vorab beim Geschäft des Teppichwäschers vorbei und
lassen Sie sich zeigen, wie gewaschen wird.
- Seien Sie bei Haustürgeschäften besonders vorsichtig. Wer bereits
einen Vertrag bei sich zuhause abgeschlossen hat, kann diesen 14 Tage lang widerrufen.
- Vor Auftragsvergabe, Unterschrift oder gar Bezahlung sollte man
sich mindestens einen Tag Zeit geben lassen und diesen Tag nutzen, um sich zum Beispiel Rat von Angehörigen einzuholen. Seriöse Anbieter haben damit kein Problem.
- Geben Sie nie den Teppich heraus, ohne die Durchschrift einer
umfassenden Auftragsbestätigung erhalten zu haben.
- Sollten Sie trotz aller Vorsicht Opfer dieser unlauteren
Machenschaften geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer jeweiligen Polizeidienststelle.
- Lassen Sie sich die Erreichbarkeiten des Anrufers geben oder
schreiben Sie dessen Telefonnummer auf, wenn sie Ihnen angezeigt wird!
- Sollten Fremde sich nicht davon abhalten lassen, bei Ihnen zu Hause
vorbeikommen zu wollen, sorgen Sie dafür, dass Sie in dem Moment nicht alleine sind! Im Verdachtsfall wenden Sie sich über den Notruf "110" an die Polizei und erstatten Sie Anzeige!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Osnabrück
Anke Hamker
Telefon: 0541/327-2072
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
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