Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Innen- und Finanzminister sagen Kommunen Unterstützung zu
Schwerin (ots)
Die Minister für Finanzen und Inneres, Reinhard Meyer und Lorenz Caffier, haben sich in einem Schreiben an die kommunale Ebene gewandt und auf die zahlreichen Maßnahmen verwiesen, die die Landesregierung unternommen hat, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen aufrechtzuerhalten.
Als wichtigste steuerpolitische Maßnahme unterstrich Finanzminister Reinhard Meyer die Möglichkeit der Steuerstundung. Allerdings sind die Kommunen allein zuständig für die Stundung bei den sogenannten Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer). Als Orientierungshilfe sind den Kommunen daher die Maßstäbe mitgeteilt worden, nach denen die Finanzämter über Stundungsanträge entscheiden. Das für die kommunale Finanzaufsicht zuständige Innenministerium informierte in diesem Zusammenhang, dass bei einem Vorgehen in Anlehnung an das der Finanzämter, finanzaufsichtlich keine Bedenken bestehen. Verbindliche Leitlinien zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Rahmen der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden aktuell abgestimmt.
Finanz- und Innenminister erinnern in ihrem Schreiben zudem an die erst kürzlich beschlossene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Gegenüber dem Vorjahr wird sich mit der Neuregelung die kommunale Finanzausstattung um über 350 Mio. Euro verbessern. Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung sind die Zahlungen an die Kommunen bereits angepasst worden, so dass sie schon jetzt höhere Zuweisungen erhalten. Als weitere Erleichterung werden zudem die Anteile der Kommunen an Einkommen- und Umsatzsteuer vorfristig ausgezahlt. Auch beim Umgang mit Zuwendungen sagten die Ministerien zu, alles rechtlich Mögliche zu unternehmen, um Nachteile kommunaler Zuwendungsempfänger zu vermeiden. So sind die Bewilligungsbehörden angehalten, bei unverschuldeten Verstößen gegen Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid, etwa bei Zweckbindungen oder bei Fristen zur Abgabe von Verwendungsnachweisen im Rahmen ihres Ermessens, grundsätzlich auf Sanktionen zu verzichten. Auch Neu- oder Nachbewilligungen sollen im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten schnellstmöglich gewährt werden.
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