Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Einmaliger Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Empfänger wird überwiesen
Schwerin (ots)
Der einmalige Heizkostenzuschuss wird ab heute an die anspruchsberechtigten Wohngeldempfängerinnen und -empfänger im Land überwiesen. Zunächst erhalten 24.800 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern den Zuschuss. Dies ist der weit überwiegende Teil der Anspruchsberechtigten. Dabei werden insgesamt acht Millionen Euro ausgezahlt.
"Die stark gestiegenen Energiekosten belasten einkommensschwächere Haushalte besonders stark. Der einmalige Heizkostenzuschuss soll diese finanziellen Lasten abfedern", sagte Bauminister Christian Pegel.
Den Heizkostenzuschuss erhalten alle Personen, die vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Er wird von Amts wegen ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Ein Einpersonenhaushalt erhält 270 Euro, ein Zweipersonenhaushalt 350 Euro und für jede weitere Person im Haushalt gibt es zusätzlich 70 Euro.
"Viele Mieterinnen und Mieter, die jetzt ihre Betriebskostenabrechnungen für das Vorjahr bekommen, sehen sich mit Nachzahlungen konfrontiert. Zugleich werden in vielen Fällen die monatlichen Vorauszahlungen angehoben. Auch Eigenheimbesitzer bekommen die gestiegenen Energiepreise unmittelbar zu spüren. Mir war deshalb wichtig, den einmaligen Heizkostenzuschuss so schnell wie möglich an die Wohngeldhaushalte auszuzahlen. Mein Dank gilt den Städten, Gemeinden und Ämtern, die die Bewilligungen mit sehr kurzer Vorlaufzeit umgesetzt haben", ergänzte Pegel.
Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den ersten Ländern, die den einmaligen Heizkostenzuschuss auszahlen. Von den Zahlungen profitieren besonders Rentnerinnen und Rentner, denn sie stellen mehr als die Hälfte der Wohngeldbeziehenden im Land.
Das Heizkostenzuschussgesetz ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Neben den wohngeldbeziehenden Haus-halten haben auch Studierende und Auszubildende, die in der vergangenen Heizperiode staatliche Förderungen wie BAföG bezogen haben, Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. Die Zahlungen werden vollständig vom Bund getragen.
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