Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Bauminister Christian Pegel: "Entlastungen beim Wohngeld für Bürger auch 2025 real spürbar"
Schwerin (ots)
Mit Jahresbeginn 2025 werden die Bürgerinnen und Bürger beim Thema "Wohnen" weiter entlastet. So wird das Wohngeld inflationsbereinigt erhöht sowie die "Neue Wohngemeinnützigkeit" eingeführt.
"Das sind tolle Aussichten, auch für die Menschen in unserem Land. Das Wohngeld steigt damit durchschnittlich um rund 15 Prozent. Diese 'automatische' Anpassung des Wohngeldes an die Inflation ist ein sehr positives Ergebnis der letzten Wohngeldgesetzänderung im Dezember 2022. Es sorgt dafür, dass die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch zukünftig real für die Bürgerinnen und Bürger spürbar sind", sagt Landesbauminister Christian Pegel. Zuvor habe es über Jahrzehnte keine automatische Anpassung im Wohngeldgesetz an die Inflation gegeben. Es habe alle paar Jahre der Bundestag das Gesetz anfassen und jeweils die Anpassungen an die inflationsbedingte Ausgabenentwicklung vornehmen müssen.
"Das hat zu einer Art Jo-Jo-Effekt geführt - direkt nach den Änderungen im Wohngeldgesetz konnten oft deutlich mehr Haushalte Wohngeld beziehen. Über die Folgejahre wurden es durch Lohnsteigerungen aber immer weniger, weil kein automatischer Inflationsausgleich stattfand. Selbst wenn also die Lohnsteigerung nur die allgemeine Kostensteigerung ausglichen oder sogar dahinter zurückblieben, fielen Jahr für Jahr Haushalte aus dem Wohngeld, weil die im Gesetz festgeschriebenen Wertgrenzen durch die Inflation immer wertloser wurden. Diese Absurdität hat der Bund mit der Gesetzesnovelle 2022 zum Glück geändert - das Wohngeld und die Wertgrenzen im Gesetz passen sich automatisch der Inflation an", erläutert Pegel.
Mit der Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, stiegen die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld in Mecklenburg-Vorpommern deutlich an. Viele Menschen konnten nach dieser Reform erstmals Wohngeld erhalten und so eine finanzielle Unterstützung zu den gestiegenen Wohn- und Heizkosten, die auf viele Haushalte in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zukamen, erhalten.
"Dank dieser Wohngeldnovelle Ende 2022, die nach vielen Jahren Kampf endlich gelungen ist, können Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen stärker dabei unterstütz werden, ihre Wohnkosten zu stemmen. Als Land Mecklenburg-Vorpommern haben wir das schon seit Längerem im Bundesrat gefordert und die notwendigen Schritte begleitet - und die Zahlen belegen, dass es für unser Land sehr gut funktioniert hat. Allein in 2023 haben insgesamt 46.360 Haushalte Wohngeld bezogen, im Jahr zuvor waren es noch 24.420", führt der Minister aus. Im Jahr 2023 wurden im Nordosten rund 122,8 Millionen Euro Wohngeld ausgezahlt. 2022 waren es insgesamt 46 Millionen Euro - damit wurde durch die Wohngeld-Plus-Reform fast eine Verdreifachung erzielt.
Landesbauminister Christian Pegel nennt einige Orientierungswerte: "Beispielsweise können viele alleinlebende Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttorente von bis zu 1.500 Euro und viele alleinstehende Erwerbstätige mit einem Bruttolohn von bis zu 2.000 Euro Wohngeld erhalten. Eine Familie mit einem Kind und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 3.500 Euro brutto oder eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 4.500 Euro brutto können künftig ebenfalls wohngeldberechtigt sein. Je nach Haushaltssituation, Wohnort und Höhe der Miete ist ein Wohngeldanspruch zum Teil auch bei höheren Einkünften möglich."
Starre Einkommensgrenzen gibt es beim Wohngeld nicht, deswegen empfiehlt Minister Christian Pegel Bürgerinnen und Bürgern, mit dem digitalen Wohngeldrechner des Zweckverbands Elektronische Verwaltung https://wohngeld-mv.de/Rechner/ unverbindlich zu prüfen, ob sie für den Wohngeldbezug in Frage kommen.
Wer bereits einen Wohngeldbescheid hat, braucht nichts zu unternehmen. Ihr oder ihm wird im Januar 2025 automatisch das höhere Wohngeld ausgezahlt.
Zudem wird zum 1. Januar 2025 die "Neue Wohngemeinnützigkeit" eingeführt. Durch die Einführung der Gemeinnützigkeitsmöglichkeit für die Wohnraumvermietung erhalten sozial orientierte Körperschaften - wie kommunale Unternehmen oder Unternehmen der Sozialwirtschaft mit Wohnungsbeständen - Steuererleichterungen dafür, günstige Wohnungen zur Verfügung zu stellen
"Die neue Wohngemeinnützigkeit bietet denen, die es möchten, die Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen für soziale und bezahlbare Mieten zu bekommen, wenn dafür keine individuellen Gewinne und vor allem keine Gewinnausschüttungen erfolgen. Die Förderung liegt in der vergünstigten Vermietung vor allem an Personen, deren Einkommen nicht mehr als das Fünffache - beziehungsweise bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden das Sechsfache - der Sozialhilfe nach SGB XII beträgt", so der Minister weiter.
Beispielsweise dürfe eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind im Alter von unter sechs Jahren ein Bruttoeinkommen von bis zu 67.470 Euro - inklusive Kindergeld und Unterhalt - erzielen, um eine Wohnung im Rahmen der neuen Wohngemeinnützigkeit anzumieten. Eine Wohngemeinnützigkeit gab es in der Bundesrepublik Deutschland schon einmal, diese wurde Mitte der 80er-Jahre abgeschafft.
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