Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Christian Pegel stellt SOG-Bericht vor: "Landespolizei rechtlich gut gerüstet"
Schwerin (ots)
Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute die Ergebnisse der Evaluierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) vorgestellt.
"Mit der zurückliegenden SOG-Novellierung in 2020 wurde gesetzlich eine Evaluierung der damals neu geschaffenen Bestimmungen vorgegeben. Wesentliche neue Befugnisse betrafen die Online-Durchsuchung, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die Ausschreibung zur gezielten Kontrolle sowie klarstellende Regelung zum finalen Rettungsschuss. Da diese neuen bzw. geänderten Befugnisse zu teilweise erheblichen Grundrechtseingriffen führen könnten, sollten diese eben auch transparent evaluiert werden. Im Koalitionsvertrag der MV-Koalition hatten wir uns aber vorgenommen, die Evaluierung nicht auf diese neuen Paragraphen zu beschränken, sondern mit den Praktikern und Anwendern des Gesetzes insgesamt einen prüfenden Blick auf das SOG zu werfen - lässt es sich im Alltag ordentlich handhaben, haben praktische Entwicklungen das Gesetz hier oder da überholt, braucht es neue, andere oder mehr Möglichkeiten oder Klarheit", erklärt Innenminister Christian Pegel.
Neben einer rein quantitativen Prüfung, welche der 2020 neu geschaffenen Normen wie oft genutzt wurden, wurde für das gesamte Gesetz und seine praktische Handhabbarkeit eine Befragung durchgeführt. "Wir haben neben unseren Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei, für die das SOG das tägliche Handwerkszeug ist, auch die Justiz und die Kommunen, für deren Ordnungsämter das SOG ebenfalls eine wichtige Arbeitsgrundlage ist, beteiligt, aber auch die Gewaltschutzinterventionsstellen und andere gesellschaftliche Organisationen um ihre Einschätzung zu verschiedenen Normen des SOG und das Gesetz als Ganzes gebeten", erläutert Pegel. Er sei überrascht, wie viele Angeschriebene sich zurückgemeldet hätten und wie konkret Anregungen und Rückkopplungen gewesen seien. "Darauf konnten wir erste Schlussfolgerungen aufbauen, mit denen wir dann in das 'Herzstück' unseres Evaluierungsprozesses gegangen sind - das zweitägige Symposium zur SOG-Evaluierung im Spätsommer in der Fachhochschule Güstrow, die uns im gesamten Evaluierungsprozess maßgeblich begleitet hat und ohne die unsere Evaluierung weit weniger erfolgreich verlaufen wäre", so der Minister. In diesem Symposium hätten sich gut 100 Teilnehmende aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an zwei Tagen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR M-V) in Arbeitskreisen insbesondere mit den Themen Anwenderfreundlichkeit, Datenschutz, Erfassung neuer technischer Herausforderungen im SOG und vor allem Fragen rund um den besseren Opferschutz bei Häuslicher Gewalt befasst. (Siehe dazu unsere Pressemitteilung 195/2024)
"Einige Befugnisse wurden im Zeitraum unserer Evaluierung nicht oder kaum angewendet. Das spricht aber nicht für deren Überflüssigkeit, sondern zeigt, dass 2020 insbesondere sehr spezielle neue Befugnisse zur Abwehr möglicher Terrorlagen - oft als Ergebnis des schrecklichen Anschlagsgeschehens auf dem Berliner Breitscheidplatz - neu ins Gesetz aufgenommen wurden. Deren Nichtnutzung ist gerade kein Zeichen von fehlender Notwendigkeit, sondern ein Zeichen dafür, dass solche schlimmen Ereignisse - zum Glück - nicht im Land aufgetreten sind. Dieses Ergebnis bestätigt aber auch, dass die gesetzlichen Voraussetzungen, um diese Normen auf Seiten der Polizei anwenden zu dürfen, sehr hoch sind. Und die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern damit rechtlich gut ausgerüstet ist, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Es zeigt insbesondere auch, dass die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender verantwortungsvoll mit den 2020 neu gegebenen Befugnissen umgehen, weil allen Polizistinnen und Polizisten bewusst ist, dass diese zu erheblichen Grundrechtseingriffen führen können", so der Minister.
"Im Ergebnis der Evaluierung besteht erstens dringender Handlungsbedarf vor allem in der Anwendungsfreundlichkeit des Gesetzes, weil in den letzten Jahren immer mehr Bestimmungen hineingekommen sind, die nicht originär mit Polizeiarbeit zu tun haben. Wir wollen das Gesetz deshalb wie-der verschlanken, indem wir nur die für Polizei und Ordnungsämter wichtigen Bestimmungen darin belassen. Zweitens brauchen wir eine Überarbeitung der Befugnisse bei häuslicher Gewalt. Mecklenburg-Vorpommern ist hier vor knapp zwei Jahrzehnten mit einem der fortschrittlichsten Gesetzes in Deutschland gestartet - neue technische Möglichkeiten, aber auch die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass wir zum noch wirksameren Schutz von misshan-delten Partnerinnen und Partner sowie betroffenen Kindern vor solchen Gewalttaten in den eigenen vier Wänden ans Gesetz ranmüssen. Zu guter letzt werden wir datenschutzrechtliche Regelungen überarbeiten."
Mit der Evaluation sei zudem eine wesentliche Grundlage für eine Novellierung des SOG M-V geschaffen worden. Der begonnene transparente Beteiligungsprozess aller relevanten Akteure solle in der Novellierung fortgeführt werden, verspricht Innenminister Christian Pegel.
Wie gesetzlich vorgeschrieben, wird der Bericht nun dem Landtag übergeben.
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