Polizeipräsidium Neubrandenburg
POL-NB: Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg und der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
Neubrandenburg (ots)
Wie das Polizeipräsidium Neubrandenburg in der gestrigen Pressemitteilung bekannt gab, kam es am 11.10.2021, gegen 14:20 Uhr, zu einem Brand in der Neubrandenburger Oststadt: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5043680.
In der Wohnung wurden durch Polizeibeamte des Hauptreviers Neubrandenburg eine 69-Jährige und eine 33-Jährige aufgefunden und evakuiert. Die beiden Frauen wiesen, neben den Verbrennungen, Verletzungen am Körper auf, die nach bisherigen Erkenntnissen durch stumpfe Gewalteinwirkung herbeigeführt wurden. Die elf Monate alte Tochter der 33-Jährigen wurde bereits vor Eintreffen der Polizeibeamten durch andere Hausbewohner aus der verqualmten Wohnung geholt.
Zum Einsatz kamen neben den Kameraden der Berufsfeuerwehr Neubrandenburg, zwei Notärzte und vier Rettungswagen. Die 33-jährige Deutsche wurde in eine Spezialklinik nach Berlin verbracht. Das Baby und die Seniorin befinden sich ebenfalls in stationärer Behandlung.
Die Polizei brachte sofort drei Funkstreifenwagenbesatzungen, den Kriminaldauerdienst sowie Ermittler und Kriminaltechniker der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg zum Einsatz. Aufgrund der Verletzungsmuster der beiden Geschädigten und des Brandes in der Wohnung wurden Ermittlungen zum Verdacht des versuchten Totschlags aufgenommen.
Durch die umgehend eingeleiteten Ermittlungen konnte ein Tatverdächtiger namentlich bekannt gemacht werden. Bei ihm handelt es sich um einen 56-jährigen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Rostock. Mit Unterstützung von Spezialkräften des Landeskriminalamtes wurde der Tatverdächtige widerstandslos an seinem Wohnort im Landkreis Rostock festgenommen und nach Neubrandenburg verbracht.
Derzeit laufen weitere Ermittlungen und Vernehmungen. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wird über die Beantragung eines Haftbefehls entscheiden. Zum Motiv können derzeit keine Angaben gemacht werden. Durch das Polizeipräsidium Rostock werden disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet und das Verbot zum Führen der Dienstgeschäfte ausgesprochen.
Alle weiteren Presseauskünfte erfolgen über die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg.
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